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   OLG Köln, 10.11.2015 - 1 RVs 209/15   

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https://dejure.org/2015,39131
OLG Köln, 10.11.2015 - 1 RVs 209/15 (https://dejure.org/2015,39131)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.11.2015 - 1 RVs 209/15 (https://dejure.org/2015,39131)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. November 2015 - 1 RVs 209/15 (https://dejure.org/2015,39131)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 242; StGB § 243
    Gewohnheitsmäßige Tatbegehung als unbenannter besonders schwerer Fall des Diebstahls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gewohnheitsmäßige Tatbegehung als unbenannter besonders schwerer Fall des Diebstahls

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2015 - 1 RVs 209/15
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts ist nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht bestimmte Strafzumessungsfaktoren oder rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht lässt oder wenn sich die Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (BGHSt 29, 319, 320).
  • BGH, 21.12.1993 - 1 StR 782/93

    Gewerbsmäßigkeit: Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2015 - 1 RVs 209/15
    In Anwendung dieser Grundsätze hat der Bundesgerichtshof es für möglich erachtet, dass gewohnheitsmäßiges Handeln zur Annahme eines (sonstigen) besonders schweren Falles des Diebstahls führt (BGH Urt. v. 27.09.1983 - 1 StR 290/83; B. v. 21.12.1993 - 1 StR 782/93 - Juris; ebenso in der Literatur über die bereits vom Landgericht zitierten Fundstellen hinaus Fischer, a.a.O., § 46 Rz. 89; LK-StGB- Vogel a.a.O., § 243 Rz. 68).
  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08

    Tat im prozessualen Sinne (Individualisierung der Tat bei Serienstraftaten;

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2015 - 1 RVs 209/15
    All dies gilt namentlich auch für die Strafrahmenwahl (BGH HRR 2009 Nr. 498; BGH NStZ 2009, 444; SenE v. 16.07.2013 - III-1 RVs 92/13 - SenE v. 06.03.2015 - III-1 RVs 21/15 - vgl. a. SenE v. 15.02.2013 - III-1 RVs 8/13).
  • BGH, 28.02.1961 - 1 StR 467/60

    Qualifizierte Delikte - Unrechtsbewußtsein - Kenntnis der Rechtsgutsverletzung -

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2015 - 1 RVs 209/15
    Er wird allgemein als durch Übung, insbesondere wiederholte Tatbegehung erworbener, eingewurzelter und selbständig fortwirkender Hang verstanden (grundlegend BGHSt 15, 377; s. weiter RGSt 59, 142; BayObLG MDR 1962, 325; Fischer, a.a.O., vor § 52 Rz. 63; Schönke/Schröder- Sternberg-Lieben/Bosch , a.a.O. vor §§ 52 ff. Rz. 98-101; LK-StGB- Rissing-van Saan , a.a.O., vor 52 Rz. 80; LK-StGB- Schünemann , a.a.O., § 292 Rz. 88; MK-StGB-Zeng, 2. Auflage 2014, § 292 Rz. 55; Schönke/Schröder- Heine/Hecker , a.a.O., § 292 Rz. 24; SK-StGB- Hoyer , § 292 Rz. 27), als psychischer Zustand, der gerade dadurch gekennzeichnet ist, dass der Täter sich seiner beim Handeln nicht bewusst ist und der sich im täglichen Leben in den Fällen äußert, in denen ein Handeln auch dann noch wiederholt wird, wenn sich die dieses Handeln rechtfertigenden Umstände längst geändert haben (BGH a.a.O.).
  • OLG Hamm, 19.02.2013 - 1 RVs 8/13

    Verfahrenshindernis; Verurteilung wegen nicht angeklagter Tat

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2015 - 1 RVs 209/15
    All dies gilt namentlich auch für die Strafrahmenwahl (BGH HRR 2009 Nr. 498; BGH NStZ 2009, 444; SenE v. 16.07.2013 - III-1 RVs 92/13 - SenE v. 06.03.2015 - III-1 RVs 21/15 - vgl. a. SenE v. 15.02.2013 - III-1 RVs 8/13).
  • BGH, 27.09.1983 - 1 StR 290/83

    Schuldspruchänderung auf die Revison des Angeklagten

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2015 - 1 RVs 209/15
    In Anwendung dieser Grundsätze hat der Bundesgerichtshof es für möglich erachtet, dass gewohnheitsmäßiges Handeln zur Annahme eines (sonstigen) besonders schweren Falles des Diebstahls führt (BGH Urt. v. 27.09.1983 - 1 StR 290/83; B. v. 21.12.1993 - 1 StR 782/93 - Juris; ebenso in der Literatur über die bereits vom Landgericht zitierten Fundstellen hinaus Fischer, a.a.O., § 46 Rz. 89; LK-StGB- Vogel a.a.O., § 243 Rz. 68).
  • RG, 12.03.1925 - II 12/25

    Zur Frage der Gelbständigkeit (§ 74 StGB.) mehrerer gewohnheitsmäßiger

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2015 - 1 RVs 209/15
    Er wird allgemein als durch Übung, insbesondere wiederholte Tatbegehung erworbener, eingewurzelter und selbständig fortwirkender Hang verstanden (grundlegend BGHSt 15, 377; s. weiter RGSt 59, 142; BayObLG MDR 1962, 325; Fischer, a.a.O., vor § 52 Rz. 63; Schönke/Schröder- Sternberg-Lieben/Bosch , a.a.O. vor §§ 52 ff. Rz. 98-101; LK-StGB- Rissing-van Saan , a.a.O., vor 52 Rz. 80; LK-StGB- Schünemann , a.a.O., § 292 Rz. 88; MK-StGB-Zeng, 2. Auflage 2014, § 292 Rz. 55; Schönke/Schröder- Heine/Hecker , a.a.O., § 292 Rz. 24; SK-StGB- Hoyer , § 292 Rz. 27), als psychischer Zustand, der gerade dadurch gekennzeichnet ist, dass der Täter sich seiner beim Handeln nicht bewusst ist und der sich im täglichen Leben in den Fällen äußert, in denen ein Handeln auch dann noch wiederholt wird, wenn sich die dieses Handeln rechtfertigenden Umstände längst geändert haben (BGH a.a.O.).
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